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Katalog : Rezensionen : 2007 : Rechtswissenschaft

Rezensionen

Rechtswissenschaft


Rezensionen: 5 Seite 1 von 1

Dieter Weber

Amadeus & Justitia

Musik und Recht begegnen sich

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Amadeus und Justitia. Eine amüsante Geschichte - juristisch angehaucht. Im Taschenbuchformat erschienen, zeigt uns der Autor, Professor Dr. Dieter Weber in amüsanter Form geschrieben, welche Berührungspunkte zwischen Recht und Musik bestehen können. Erzählt wird die Geschichte der Freundschaft zwischen dem musikalischen Amadeus und der rechtsbewussten Justitia. Schon bei der Frage, ab welchem Alter man Unterricht nehmen darf und Eigentümer eines Musikinstruments sein kann, kommt die Paragrafenwelt zum Vorschein. So ergeht es dem jungen Amadeus: Saxofon will er spielen lernen, tagelang in der elterlichen Wohnung üben und eine Band gründen. Seine Freundin Justitia weiß um die möglichen Schwierigkeiten bei so einem Unternehmen, denn ihr Onkel Dr. Edgar Hirn - Richter und Direktor am Amtsgericht - schärfte ihr Bewusstsein für alles Rechtliche im Alltag. Der kundige Jurist erklärt den beiden jungen Leuten viele Rechtsprobleme so verständlich wie möglich, damit Amadeus doch eines Tages Berufsmusiker werden kann. Bei langen Gesprächen erfahren Justitia und Amadeus, dass es zum Thema „Üben in der Wohnung" jede Menge Gerichtsurteile gibt, genauso wie das Gründen einer Band Rechtsprobleme mit sich bringt. Das Schutzgesetz spielt bei jugendlichen Musikern auch eine große Rolle, bei den Plattenverträgen ist auf das Kleingedruckte zu achten, und auch die GEMA ist eine wichtige Organisation im Musikbusiness. Und es gibt noch viele andere juristische Fälle im Alltag, nicht nur im Bereich der Musik. So begleitet Dr. Hirn die Jugendlichen bis in ihr Erwachsenenleben, das auch nicht jenseits des Rechts geschieht. Amadeus ist ein gefragter Musiker, Justitia will wie ihr Onkel Juristin werden. Onkel Edgar selbst erkrankt schwer, eine ernste Lebenskrise kommt hinzu. Spontan entschließt er sich, eine Reise- und Wanderfahrt nach Rumänien zu machen und auf diese Weise einen Weg zu sich selbst zu finden, um am Ende zu erkennen, dass „Glück und Zufriedenheit nichts mit Macht und Geld zu tun hat". Mit Vorträgen über „Recht und Musik" fing alles an, erzählt Weber. Beim Schreiben kam der Jurist vom üblichen Fachbuchstil ab und es entstand ein juristisches Lesebuch für jedermann. Damit möchte der Professor Lust auf Recht machen, aufzeigen, dass vieles möglich sei, wenn man sich auskennt, zudem will er „den Juristen Lust auf Musik machen und den Musikern vor Augen führen, dass sie sich sicher nicht im rechtsfreien Raum bewegen". In dem kleinen Büchlein dreht sich jedoch nicht nur alles ums Recht und Paragrafen, es geht auch um Freundschaften, Philosophieren und Sprachen. Der Richter und Hobbymusiker Weber denkt auch schon an eine Fortsetzung, die dann vielleicht „Sport und Recht" verbindet, denn da gibt es auch viele juristische Fälle. Der Autor, Professor Dr. Dieter Weber, ist Rechtsprofessor und Dekan der Fakultät III an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), zudem Richter am Landgericht Ulm und Hobbymusiker. Das Buch ist im Shaker Verlag GmbH, Aachen erschienen. Mehr Informationen dazu unter: www.shaker.de Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über: http://dnb.ddb.de abrufbar.

Quelle: 

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BDMVinfo 2/2007, Seite 17

Rezension: 16.05.2007

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BDMVinfo 2/2007, Seite 17

Reihe: Juristische Lesebücher

Dieter Weber - Amadeus & Justitia
Musik und Recht begegnen sich
978-3-8322-5247-2

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Amadeus und Justitia. Eine amüsante Geschichte - juristisch angehaucht. Im Taschenbuchformat erschienen, zeigt uns der Autor, Professor Dr. Dieter Weber in amüsanter Form geschrieben, welche Berührungspunkte zwischen... » mehr

Richard Albrecht

Völkermord(en)

Genozidpolitik im 20. Jahrhundert

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Um die "Genozidpolitik im 20. Jahrhundert" soll es in dem Buch von Richard Albrecht gehen. Er wählt den "Armenozid" 1915 und den "Serbozid" 1941 als Beispiele aus, es geht ihm aber um Deutschland und die deutsche Haltung dazu. Der Völkermord an den Armeniern begann im Herbst 1914 mit Massakern an einzelnen Dörfern. Anfang 1915 wurden die armenischen Soldaten aus der türkischen Armee selektiert, entwaffnet, zur Zwangsarbeit geführt und schließlich ermordet, am 24, April 1915 wurde die intellektuelle Elite der Armenier nach vorbereiteten Listen verhaftet, deportiert und ermordet. Damit begann die Ausrottung des 2-Millionen-Volkes in der Türkei im großen Stil. Einen Monat später, am 24. Mai 1915, richteten die Alliierten eine Botschaft an die Führung des osmanischen Reiches: Die neuen Verbrechen des türkischen Regimes gegen die Menschheit und die Zivilisation wurden verurteilt, die politisch Verantwortlichen würden dafür zur Rechenschaft gezogen. Es war eine schnelle Reaktion auf einen beginnenden Völkermord, die alliierte Drohung wurde aber ignoriert. In den nächsten zwei Jahren starben rund 75 Prozent aller Armenier. Die Note der Alliierten wurde nicht von der osmanlschen Regierung beantwortet, sondern von der kaiserlichen Regierung in Berlin als Führungsmacht der Mittelmächte. Dabei fiel gleich auf, dass ein (absichtlicher?) Übersetzungsfehler den Vorwurf zunächst verniedlichte, bevor er zurückgewiesen wurde: Aus dem französischen "ces nouveaux crimes contre l´humanité et civilisation" wurden auf deutsch: "dieses neue Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Zivilisation". Die alliierte Identifikation, die Ausrottung der Armenier ist ein Verbrechen gegen die gesamte Menschheit ("Wir sind alle Armenier" lautete jetzt auch die Parole in Istanbul, mit der gegen die Ermordung Hrant Dinks protestiert wurde), verniedlichte die Regierung zur Behauptung, lediglich die Menschlichkeit der türkischen Politik ließe zu wünschen übrig. Dieser Übersetzungsfehler zieht sich durch die Übersetzung der Prozesse von Nürnberg und hat es heute ins Strafgesetzbuch geschafft. Der Völkermord an den Armeniern gilt heute als der Prototyp des Völkermordes im 20. Jahrhundert. Hanna Arendt schrieb in ihrem Buch zum Eichmann-Prozess: "Wenn ein spezifisches Verbrechen erst einmal begangen ist, ist seine Wiederholung wahrscheinlicher, als sein erstes Auftreten je war." Und in seinem Buch "Völkemord und Staatsmacht" schrieb der US-Soziologe Irving Horowitz: "The fate of the Armeniens is the essential prototyp of genocide in the twentieth century." Deshalb stellt der Autor zunächst diesen Völkermord vor. Im wesentlichen interessiert ihn aber die deutsche Debatte dazu, zugespitzt die Bundestagsdebatte vom April 2005. Zwar verabschiedete der Bundestag einstimmig eine Resolution, in der die Türkei zur Aufarbeitung seiner Geschichte aufgefordert wurde, verschob die Abstimmung aber wegen des bevorstehenden Staatsbesuches von Bundeskanzler Schröder in der Türkei um drei Monate und vermied in der Resolution auch den Begriff "Völkermord" - aus Rücksicht auf die türkische Regierung. Zwei Abgeordnete nutzten aber die Verabschiedung, um in Briefen alle Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder aufzufordern, den Völkermord an den Armeniern in den Geschichtsunterricht aufzunehmen, eine Forderung, die inzwischen in mehreren Bundesländern umgesetzt wurde. Der Serbozid, die Ausrottung der Serben im faschistischen Kroatien 1941 bis 1943, spielte sich nach ähnlichem Muster ab. Zunächst als Vertreibungen angekündigt und getarnt, wurden über eine Million Serben umgebracht, über eine viertel Million konvertierte zum katholischen Glauben und rettete damit sein Leben. Dieser Völkermord geschah so eiskalt und brutal, dass sogar die deutschen Besatzungssoldaten, im Prinzip Verbündete der kroatischen Ustascha-Regierung, in Berlin protestierten. Hitler griff selbst ein und verbot jede Kritik. Im letzten Kapitel kommt der Autor wieder auf den Völkermord an den Armeniern zurück, referiert jetzt aber im Wesentlichen die Reaktion von Karl Liebknecht in Deutschland. Dort war der Völkermord vom ersten Tag an bestens bekannt, heute stehen mehrere tausend Berichte deutscher Diplomaten, Reisender, Missionare, Schwestern und Offiziere darüber im Internet. Alle Journalisten mussten während des Krieges die Anweisungen des "amtlichen Zensurbuches für die deutsche Presse" befolgen. Dort fand sich zur "armenischen Frage" die Anweisung: "Über die Armeniergreuel ist folgendes zu sagen: Unsere freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei dürfen durch diese innertürkische Verwaltungsangelegenheit nicht nur nicht gefährdet, sondern im gegenwärtigen, schwierigen Augenblick nicht einmal geprüft werden. Deshalb ist es einstweilig Pflicht zu schwelgen. Später, wenn direkte Angriffe des Auslandes wegen deutscher Mitschuld erfolgen sollten, muss man die Sache mit größter Vorsicht und Zurückhaltung behandeln und später vorgeben, dass die Türken schwer von den Armeniern gereizt wurden." An die letzte Anweisung, den Opfern selbst die Schuld zu geben, indem "armenische Aufstände" erfunden werden, hält sich die türkische Botschaft in Berlin übrigens bis heute. Noch während des Krieges erging eine zweite Anweisung: "Über die armenische Frage wird am besten geschwiegen. Besonders löblich Ist das Verhalten der türkischen Machthaber in dieser Frage nicht! Aufsätze über die armenische Frage unterliegen der Vorzensur." Liebknecht als Reichstagsabgeordneter umging das Verbot, indem er das damals neu geschaffene Instrument der "Kleinen Anfrage" nutzte. Er war damals schon fraktionslos. Rosa Luxemburg saß im Gefängnis. Einige Anfragen, in denen Liebknecht Vokabeln wie "Armenierausrottung" und "furchtbare Gemetzel" benutzte, erschienen auch in den Protokollen der Reichstagssitzungen, obwohl sie nicht beantwortet wurden. Andere wurden vom Präsidium gleich abgelehnt und auch aus dem Protokoll entfernt. Im Schlusskapitel beschäftigt sich der Autor mit der Frage eines "Frühwarnsystems". Er sieht in unbestraften oder "vergessenen" Völkermorden wie dem an den Armeniern den direkten Vorläufer und auch die Inspiration für die Shoah, die Ausrottung der europäischen Juden. Die Totalität des Verbrechens unter Hitler ist insofern kein einmaliges Ereignis, sondern vielmehr der "deutsche Sonderweg" auch beim Völkermord, dem typischen und eben nicht einmaligen Verbrechen des 20. Jahrhunderts.

Quelle: 

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Reinhard Pohl in: Gegenwind 222, März 2007

Buchvorstellung: 09.05.2007

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Reinhard Pohl in: Gegenwind 222, März 2007

Reihe: Rechtswissenschaft

Richard Albrecht - Völkermord(en)
Genozidpolitik im 20. Jahrhundert
978-3-8322-5055-3

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Um die "Genozidpolitik im 20. Jahrhundert" soll es in dem Buch von Richard Albrecht gehen. Er wählt den "Armenozid" 1915 und den "Serbozid" 1941 als Beispiele aus, es geht ihm aber um Deutschland und die deutsche Haltung... » mehr

Thomas Harks, Judith Klein, Ralf Roßkopf, Sebastian Schalk (Hrsg.)

Einwanderungsland Deutschland?

Das Zuwanderungsgesetz in der Diskussion

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Die Autoren befassen sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Zuwanderungsgesetzes, mit dem Zuwanderungsrecht im internationalen Vergleich sowie mit folgenden zentralen Einzelaspekten: Migration und Arbeitsmarkt, Migration und Kriminalität, Migration und Flüchtlingsschutz sowie Migration und Integration. Hinzu kommt die Dokumentation einer Diskussion zwischen Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Dieter Wiefelspütz (SPD) und Elisabeth Köhler (Bündnis 90/Grüne). In einem historischen Beitrag geht es um die Ausbildung der deutschen nationalen Identität im 19. Jahrhundert. Der informative Band basiert auf einer Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks vom Herbst 2002, einige Beiträge sind in Form eines Vortragsmanuskripts abgedruckt und nicht mit Fußnoten versehen. Aus politikwissenschaftlicher Sicht sind vor allem der internationale Vergleich, die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes sowie die Zusammenfassung der Eckpunktepapiere der Parteien interessant.

Quelle: 

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ZPol 3/06 Zeitschrift für Politikwissenschaft, S. 1045f., Markus Linden

Rezension: 16.02.2007

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ZPol 3/06 Zeitschrift für Politikwissenschaft, S. 1045f., Markus Linden

Reihe: Rechtswissenschaft

Thomas Harks, Judith Klein, Ralf Roßkopf, Sebastian Schalk (Hrsg.) - Einwanderungsland Deutschland?
Das Zuwanderungsgesetz in der Diskussion
978-3-8322-1556-9

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Die Autoren befassen sich mit der Entstehungsgeschichte und den Rahmenbedingungen des Zuwanderungsgesetzes, mit dem Zuwanderungsrecht im internationalen Vergleich sowie mit folgenden zentralen Einzelaspekten: Migration... » mehr

Lei Tang

Anwaltsverträge im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich

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Mit dem Thema "Anwaltsverträge im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich" hat Lei Tang einen für eine rechtsvergleichende Arbeit aus deutscher Sicht ungewöhnlichen Untersuchungsgegenstand gewählt. Der Verfasser arbeitet zunächst die Dogmatik des Anwaltsvertrages nach deutschem Recht heraus, bevor er das deutsche Modell dem chinesischen Verständnis des Anwaltsvertrages gegenüberstellt. Dort wird der Anwaltsvertrag als Auftragsvertrag begriffen. Weitere Abschnitte der Arbeit behandeln die Parteien des Anwaltsvertrages, seinen Abschluss, die vertraglichen Pflichten, die Haftung aus dem Vertrag und seine Beendigung. Für das deutsche Recht bietet die Untersuchung erwartungsgemäß keine neuen Erkenntnisse, ihr Verdienst liegt in der Schilderung des anwaltlichen Zivilrechts in China, das bislang noch nicht in deutscher Sprache aufgearbeitet war.

Quelle: 

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Anwaltsblatt, 2/2007, S. 146, Dr. Matthias Kilian

Rezension: 09.02.2007

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Anwaltsblatt, 2/2007, S. 146, Dr. Matthias Kilian

Reihe: Rechtswissenschaft

Lei Tang - Anwaltsverträge im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich
978-3-8322-4771-3

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Mit dem Thema "Anwaltsverträge im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich" hat Lei Tang einen für eine rechtsvergleichende Arbeit aus deutscher Sicht ungewöhnlichen Untersuchungsgegenstand gewählt. Der Verfasser arbeitet... » mehr

Dieter Weber

Amadeus & Justitia

Musik und Recht begegnen sich

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Wenn sich Musik und Recht begegnen Die beiden Hauptpersonen des juristischen Lesebuchs von Prof. Dr. Dieter Weber heißen Amadeus und Justitia, so lautet auch der Titel seines Buches, das vergangenen Herbst beim Shaker Verlag in Aachen erschienen ist. Die Geschichte erzählt den Werdegang zweier Kinder: Amadeus liebt die Musik und wird Saxophonist, Justitia wird als begeisterte Sportlerin Juristin. Die dritte Hauptperson ist Justitias Onkel, der Richter Dr. Edgar Hirn. In den Gesprächen zwischen Dr. Hirn, Justitia und Amadeus dreht es sich meist um rechtliche Fragen, die Berührungspunkte zwischen Musik und Recht aufgreifen. Zum Beispiel: Ab welchem Alter kann man Eigentümer eines Musikinstruments sein, wann darf in Mietwohnungen und Eigenheimen musiziert werden, wie lange dürfen Jugendliche in der Öffentlichkeit auftreten, wer haftet, wenn ein Auftritt einer Band wegen Krankheit eines Mitglieds ausfällt, wie sind Plattenverträge juristisch korrekt abzuschließen und vieles mehr. Zudem hat es rechtliche Auswirkungen, wenn man eine Band gründen will und für Jugendliche Musiker gelten Schutzgesetze. Wer einen Plattenvertrag angeboten bekommt, sollte auf das Kleingedruckte achten, und auch die GEMA ist eine wichtige Organisation im Musikgeschäft. Dr. Hirn erläutert diese Fragen in verständlicher Art und Weise. Dabei lässt er keinen Zweifel daran, dass bei ihm das gute menschliche Miteinander die oberste Handlungsmaxime ist und über allen Paragraphen steht. Der Richter und Amadeus kommen sich im Laufe der Zeit näher, während Justitia und Amadeus ab der fünften Klasse getrennte Wege gehen. Dr. Hirn begleitet den Jungen auf seinem Werdegang. Onkel Edgar selbst erkrankt schwer, eine ernste Lebenskrise kommt hinzu. Spontan entschließt er sich, eine Reise nach Rumänien zu unternehmen, um am Ende zu erkennen, dass „Glück und Zufriedenheit nichts mit Macht und Geld zu tun haben“. In dem kleinen Büchlein dreht sich nicht alles um Recht und Paragraphen, es geht auch um Freundschaft, Philosophie und Sprache. Ob Justitia und Amadeus wieder zusammenfinden, lässt der Autor offen. Der Band ist geeignet für Kinder ab elf Jahren. Er ist verständlich und spannend geschrieben und klärt im weitesten Sinn auf Musik bezogene Rechtsfragen. Die parallel dazu vermittelte Botschaft, dass gemeinsames Musikmachen und menschliche Wärme die erstrebenswerten Güter im Leben sind, macht das Buch besonders lesenswert.

Quelle: 

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FH-Intern 2/2007

Rezension: 30.01.2007

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FH-Intern 2/2007

Reihe: Juristische Lesebücher

Dieter Weber - Amadeus & Justitia
Musik und Recht begegnen sich
978-3-8322-5247-2

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Wenn sich Musik und Recht begegnen Die beiden Hauptpersonen des juristischen Lesebuchs von Prof. Dr. Dieter Weber heißen Amadeus und Justitia, so lautet auch der Titel seines Buches, das vergangenen Herbst beim Shaker... » mehr

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