Michael JackDie Ehafte des Hofgerichts Rottweil vor dem Reichskammergericht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ISBN: | 978-3-8440-1134-0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reihe: | Bochumer Forschungen zur Rechtsgeschichte Herausgeber: Prof. Dr. Christoph Krampe, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Bernd Schildt Bochum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Band: | 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlagwörter: | Ehafte; Hofgericht; Rottweil; Reichskammergericht; Exemtionsprivileg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Publikationsart: | Dissertation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sprache: | Deutsch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seiten: | 184 Seiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gewicht: | 275 g | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Format: | 21 x 14,8 cm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bindung: | Paperback | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preis: | 48,80 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erscheinungsdatum: | Juli 2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zusammenfassung: | Das Kaiserliche Hofgericht Rottweil war das bedeutendste der Kaiserlichen Landgerichte in Schwaben. Mit dem Erstarken der territorialen Gerichtsbarkeit ging allerdings ein Niedergang des Gerichtes einher, der insbesondere ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stark spürbar war. Juristisches Mittel der Stände, um die Jurisdiktion des Hofgerichts abzuwehren, waren Exemtionsprivilegien. Diese Privilegien ermöglichten es den Ständen, Prozesse gegen ihre Untertanen vom Rottweiler Hofgericht abzufordern.
Gegen diese Exemtionsprivilegien wehrte sich das Hofgericht insbesondere durch Verweis auf sogenannte Ehafte. Hiermit wurden besondere Tatbestände bezeichnet, bei deren Vorliegen sich das Hofgericht befugt sah, Abforderungsbegehren zurückzuweisen. Die vorliegende Arbeit stellt diese Ehafte vor und untersucht, wie die Zeitgenossen mit dem Konflikt zwischen Exemtionsprivilegien und Ehaften juristisch umgingen. Hierzu wird insbesondere die Parteiargumentation in einem exemplarischen Reichskammergerichtsverfahren dargestellt und die einschlägige überlieferte Rechtssprechung des Höchstgerichts ausgewertet. |