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49,80 €
ISBN 978-3-8440-7119-1
Paperback
282 Seiten
420 g
21 x 14,8 cm
Deutsch
Dissertation
Dezember 2019
Viola Sophie Bodenburg
Rechte Dritter an Körperteilen
Qualifizierung und Einordnung für natürliche Personen unter besonderer Berücksichtigung des Transplantationsgesetzes
Welche Rechte können Dritte an Körperteilen anderer Menschen haben? Um in die Fülle an möglichen Konstellationen einzuleiten, gibt die Verfasserin zur Beantwortung dieser spannenden Frage zunächst einen kurzen darstellenden Überblick unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundlagen darüber, welche Rechte Dritter im deutschen Zivilrecht be- und anerkannt sind, bevor eine Zuordnung des menschlichen Körpers und seiner ggf. abgetrennten Bestandteile vorgenommen wird, um im Anschluss eine rechtliche Einordnung des lebenden menschlichen Körpers, des Leichnams und seiner Teile vorzunehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Prüfung inwiefern hieraus Rechte Dritter hergeleitet werden können.

Für das Transplantationswesen prüft die Verfasserin unter Differenzierung von Lebend- und postmortalen Spenden die unterschiedlichen Anspruchskonstellationen. Besonders bemerkenswert ist hierbei die Begründung eines "Quasi-Anwartschaftsrechts", so dass einem Organempfänger, dessen Transplantat vor Einpflanzung in den Körper unwiederbringlich zerstört wurde, eigene absolute Rechtspositionen im Außenverhältnis zustehen. Für postmortale Organspenden war die Thematik um so dringender nach dem im Jahr 2012 bekannt gewordenen Transplantationsskandal, bei dem es sich bei genauerer Betrachtung um einen Verteilungsskandal handelte, zu prüfen.

Für regenerative Körpersubstanzen lässt sich besonders für Muttermilch feststellen, dass sich hierfür eine steigende Anzahl an eigendynamischen Austauschverhältnissen feststellen lassen, die bei vergleichbarem Risiko wie bei Blutspenden keiner gesetzlichen Kontrolle unterliegen und damit für die kleinsten, besonders schutzbedürftigen Säuglinge ein beinahe unerträgliches Risiko darstellen. Auch die Möglichkeiten neuer reproduktiver Möglichkeiten zur Erfüllung eines Kinderwunsches können Ansprüche im Rahmen einer Familienplanung begründen. Ein genetisches Auskunftsrecht zur Feststellung der genetischen Herkunft im Rahmen von (anonymen) Samenspenden begründet ebenfalls einen Anspruch Dritter an Körperteilen.
Schlagwörter: Medizinrecht; Rechte Dritter Körperteile; Trasplantationsgesetz
Rostocker Medizinrechtliche Reihe
Herausgegeben von Prof. Dr. Ralph Weber, Rostock
Band 9
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