Header

Shop : Details

Shop
Details
978-3-8440-1371-9
49,80 €
ISBN 978-3-8440-1371-9
Paperback
482 Seiten
720 g
21 x 14,8 cm
Deutsch
Dissertation
Dezember 2012
Susanne Jancker
Die anonyme Geburt
Der schmale Grat zwischen blinder Barmherzigkeit und reeller Hilfe
Im Dezember 2000 wurde die erste medizinisch assistierte anonyme Geburt in einer deutschen Klinik durchgeführt. Seitdem sind nunmehr über 10 Jahre verstrichen, in denen die Unterstützer des Hilfskonzepts ohne rechtliche Grundlage agieren – mehr als ein Jahrzehnt Rechtsunsicherheit. Die Fronten zwischen Kritikern und Befürwortern sind verhärtet. Dabei ist die geheime bzw. anonyme Geburt keine „Erfindung“ des dritten Jahrtausends. Seit der Etablierung der Geburtshilfen als medizinisches Fachgebiet sind europaweit Geburtsabteilungen entstanden, die Vorkehrungen für geheim gehaltene Niederkünfte getroffen haben.

Mit der vorliegenden Arbeit werden die rechtlichen Probleme durch das kumulative Zusammenwirken von der anonym bleibenden Mutter, dem Klinikpersonal und/oder den Projektmitarbeitern aufgezeigt. Nach Ansicht der Verfasserin agieren die unterstützenden Personen nicht nur in einer rechtlichen Grauzone, sondern sie handeln rechtwidrig. Der Fall der mit Wissen und Wollen anderer anonym gebliebener Eltern ist gesetzlich nicht geregelt. Der Grundsatz „mater semper certa est“ ist im Familienrecht fest verankert; es bedarf zum Mutterwerden weder einer Erklärung noch einer Registrierung. Auch die unbekannte Mutter ist rechtlich Mutter allein aufgrund der Tatsache der Geburt. Normen, die die Fürsorge für ein Findelkind regeln, müssen nun in ihrem Anwendungsbereich ausgedehnt bzw. analog angewandt werden, um die Versorgung und Unterbringung des anonymen Säuglings sicherzustellen. Das Klinikpersonal und die Projektmitarbeiter setzen sich durch ihre Unterstützung im Zeitpunkt der Geburt späteren Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen aus.

Die Mutter verletzt die ihr obliegende elterliche Sorge und Unterhaltspflicht, wenn sie anonym das Krankenhaus ohne ihr Kind verlässt. Dadurch besteht ein Anfangsverdacht wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Gegen die helfenden Dritten besteht der Verdacht der Beihilfe zur Verletzung der Unterhaltspflicht. Möglichen strafrechtlichen Konsequenzen können die Unterstützer des Hilfskonzepts nur entgehen, indem sie sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Abschließend setzt sich die Verfasserin mit der Frage auseinander, ob das Hilfskonzept der medizinisch assistierten anonymen Geburt ins deutsche Recht normiert werden könnte. Das Grundgesetz setzt hierfür nicht nur die Grenzen, sondern auch die Vorgaben. Nach Meinung der Verfasserin verhindern die Anforderungen von Art. 6 Absatz 2 GG eine absolute Anonymität. Der Staat hat stets auf die (Wieder-)Herstellung der Eltern-Kind-Beziehung hinzuwirken. Dies würde mit einer Nichtregistrierung der mütterlichen Identität von Anfang an unterbunden werden. Im Ergebnis wird daher allein die abgeschwächte Form der geheimen Geburt von der Verfasserin für rechtlich vertretbar gehalten.
Schlagwörter: Medizinrecht; anonyme Geburt
Rostocker Medizinrechtliche Reihe
Herausgegeben von Prof. Dr. Ralph Weber, Rostock
Band 4
Export bibliographischer Daten
Shaker Verlag GmbH
Am Langen Graben 15a
52353 Düren
  +49 2421 99011 9
Mo. - Do. 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Captcha
Social Media