Die vorliegende Arbeit mit dem Titel "§ 15b EStG - Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Steuerstundungsmodellen" befasst sich mit der Ende 2005 neu in das Einkommensteuergesetz eingefügten Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG. Diese hat den Markt für Steuersparfonds erheblich umgestaltet und eine Reihe juristischer Fragen zu Tage treten lassen, die nicht nur Einzelprobleme, sondern auch verfassungsrechtliche Grundsatzfragen betreffen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, in der die Thematik in das allgemeine steuerpolitische Umfeld einbettet wird. Es wird deutlich, dass die Vorschrift des § 15b EStG Teil einer umfassenden Diskussion um die Berücksichtigung von Verlusten ist. Durch Beschränkung der Verlustnutzung versucht der Gesetzgeber das Steueraufkommen zu sichern und missbräuchlichen Gestaltungen ihre Attraktivität zu nehmen.
Bereits bei der Anwendung der Vorschrift des § 15b EStG zeigen sich Schwierigkeiten, da die Begrifflichkeit des Steuerstundungsmodells mit erheblichen Auslegungsschwierigkeiten verbunden ist. Daran schließt sich eine Erläuterung der grundlegenden Prinzipien des Steuer- und Steuerverfassungsrechts an. Dabei handelt es sich um das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit, das Leistungsfähigkeitsprinzip, die Periodizität der Besteuerung und das Folgerichtigkeitsgebot.
Im sich daran anschließenden vierten Teil wird eine verfassungsrechtliche Bewertung der §§ 2b und 15b EStG vorgenommen, wobei zunächst die allgemeinen Verfassungsprinzipien gewürdigt werden. Darauf folgt die Darstellung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, wobei insbesondere der Verlustbegriff und die Differenzierung von "echten Verlusten" und "unechten Verlusten" problematisiert wird.
Daraus leitet sich die anschließende Frage der Rechtfertigung der Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips ab. Dabei wird insbesondere auf die vom Gesetzgeber angeführte Missbrauchsbekämpfung eingegangen und auch die zeitliche Streckung der Verlustnutzung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet. Diesbezüglich kommt die vorliegende Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift des § 15b EStG eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes bewirkt und diese Verletzung auch nicht durch die Erwägungen des Gesetzgebers gerechtfertigt ist.
Dieses Ergebnis wird durch die sich anschließenden Ausführungen zu einzelnen Erscheinungsformen von Steuerstundungsmodellen und deren Vergleich bekräftigt. Das wird insbesondere beim Vergleich von modellhaften und nicht modellhaften Einzelinvestitionen, aber auch bei verschiedenen gesellschaftsrechtlich strukturierten Steuerstundungsmodellen deutlich. Dort zeigt sich, dass der Gesetzgeber nicht in der Lage war, diesen vielfältigen Formen von Steuerstundungsmodellen durch eine gleichheitsrechtlich angemessene Regelung gerecht zu werden. Aus diesen Gründen gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift des § 15b EStG als verfassungswidrig zu bewerten ist.
Dokument | Gesamtdokument | |||
Dateiart | ||||
Kosten | 37,35 € | |||
Aktion | Zahlungspflichtig kaufen und anzeigen der Datei | |||
Aktion | Zahlungspflichtig kaufen und download der Datei | |||
Dokument | Inhaltsverzeichnis | |||
Dateiart | ||||
Kosten | frei | |||
Aktion | Anzeigen der Datei | |||
Aktion | Download der Datei | |||
Dokument | Abstract / Kurzzusammenfassung | |||
Dateiart | ||||
Kosten | frei | |||
Aktion | Anzeigen der Datei | |||
Aktion | Download der Datei | |||