In den §§ 327a ff. AktG sieht das deutsche Aktienrecht seit wenigen Jahren die Möglichkeit eines "Squeeze-Out" (SO) vor. Ein Mehrheitsaktionär, beim SO als Hauptaktionär bezeichnet, kann nun Restbestände von Minderheitsaktionären (Kleinaktionären) gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung aus einer AG oder KGaA, auch gegen deren Willen, ausschließen und die Übertragung ihrer Aktien auf sich verlangen.
Durch die gesetzlich nun vorgesehene Möglichkeit des zwangsweisen Ausschlusses kann es bei den ausgeschlossenen Aktionären zu "zwangsweisen" mitunter "ungewollten" steuerpflichtigen Gewinn- bzw. Verlustrealisierungen kommen.
Die Arbeit stellt die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen - insbesondere ertragsteuerlichen - Folgen eines SO dar. Im Anschluss daran wird untersucht, ob auf einem SO basierende Gewinne, sofern sie steuerpflichtig sind, nicht steuerlich, z.B. durch die Zulässigkeit von steuerneutralen Reinvestitionen, privilegiert sind bzw. werden müssen. Der Verfasser untersucht die Frage, ob sich aus der Typisierung im Rahmen von steuerlichen Tatbeständen, deren Änderung (Verschärfung, Verengung) im Zusammenwirken mit der Neuschaffung von gesetzlichen Vorschriften nicht steuerlicher Art im AktG eine Notwendigkeit oder sogar Verpflichtung der Legislative bzw. der vollziehenden Exekutive (Finanzverwaltung) zu steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen ergibt, um die ertragsteuerlichen Folgen abzumildern.
In diesem Kontext werden Lösungsansätze der durch die Einführung der SO-Regelung in das AktG entstandenen ertragsteuerlichen Problematik erarbeitet und vorgestellt.
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