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48,80 €
ISBN 978-3-8440-1574-4
Paperback
192 Seiten
19 Abbildungen
284 g
21 x 14,8 cm
Deutsch
Dissertation
Januar 2013
Karsten Alexander Hake
Juristenfakultäten, Aktenversendung und Reichskammergericht
Mit der Wiederentdeckung und Rezeption des Römischen Rechts wurden diejenigen Gerichte im Alten Reich, welche mit juristischen Laien besetzt waren, vor ein Problem gestellt. Die dortigen Urteiler waren in dem Kaiserrecht nicht bewandert und urteilten auf Basis des örtlichen und Ihnen vertrauten Gewohnheitsrechts oder allein aufgrund ihres Rechtsempfindens. Auch wenn Partikularrecht grundsätzlich Vorrang genoss, waren in der gerichtlichen Praxis nunmehr regelmäßig Fragen des Römischen Rechts entscheidend.

An den Universitäten im Reich waren die dort ansässigen Professoren hingegen gut mit dem Römischen Recht vertraut, so dass sich bald – zum Teil nach dem Vorbild eines Oberhofzuges, zum Teil dem ius respondendi nachempfunden – der Gerichtsgebrauch etablierte, Verfahrensakten an Universitäten zu übersenden, um sich die dortigen Kenntnisse nutzbar zu machen und den Rechtsstreit einer Bewertung auf der Grundlage des römischen Rechts zuzuführen.

Dieser Brauch wurde bald als Institut der Aktenversendung bezeichnet. Gerichte konnten oder mussten – je nach territorialer Gerichtsverfassung – Akten an externe Spruchkörper versenden. Dies waren neben einigen wenigen Schöffenstühlen insbesondere über das gesamte Reich verteilte Juristenfakultäten.
Das Institut wurde über die Jahre hinweg derart professionalisiert, dass die transmissio actorum bald nicht mehr aus dem Rechtsleben wegzudenken war.

Auch das Reichskammergericht als eines der beiden Höchstgerichte kam mit dem Institut der Aktenversendung– auf verschiedenen Wegen – regelmäßig in Kontakt. Die vorliegende Arbeit untersucht, welche konkreten Berührungspunkte sich zwischen dem Reichskammergericht und dem Institut der Aktenversendung ergaben. Die Untersuchung orientiert sich hierbei insbesondere an Originalverfahren, welche besonderen Bezug zur transmissio actorum aufweisen. Gab es möglicherweise auch einen unmittelbaren Kontakt zwischen Reichskammergericht und Juristenfakultäten, etwa durch Versendung von RKG-Akten an eine Fakultät?
Schlagwörter: Rechtsgeschichte; Juristenfakultäten; Aktenversendung; Reichskammergericht
Bochumer Forschungen zur Rechtsgeschichte
Herausgegeben von Prof. Dr. Christoph Krampe, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Bernd Schildt, Bochum
Band 7
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