SVN 2020/06 – Das Urheberrecht, Teil 2 =================================================
Shaker Verlag
2020/06 - #000000#
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Sehr geehrte Autorin,
sehr geehrter Autor,
im letzten Newsletter haben wir Ihnen zum
Urheberrecht (Teil 1) die bestehende Situation
in Deutschland dargestellt. Im ersten Teil wurden
grundsätzliche Fragen geklärt, aber auch
Vertragsrechtliches zwischen Autor und Verlag
erläutert. Nun sollen die Grenzen des Urheberrechts
erläutert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag, Düren
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1. Grenzen des Urheberrechts
1.1 Freie Benutzung
1.2 Zweitnutzung
1.3 Vergütung von Zweitnutzungen durch Verwertungsgesellschaften
1.4 Zeitliche Grenze des Urheberrechts
2. Ihre Veröffentlichung
3. Vertrieb und Marketing
4. Partnerprogramm
5. Neuerscheinungsinformation
6. Ihre Meinung
7. Verteiler Newsletter
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1. Grenzen des Urheberrechts
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Ausnahmen kennt auch das Urheberrecht. Diese sind u. a.
für den Schul- und Hochschulbetrieb sowie wissenschaftliche
Forschungen vorgesehen.
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1.1 Freie Benutzung
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Wird in Anlehnung an ein fremdes Werk ein neues geschaffen,
so handelt es sich dabei um eine sog. "freie Benutzung".
Wichtig ist hierbei jedoch die Eigenständigkeit des neuen
Werkes. So sollten die persönlichen Züge des neuen Urhebers
klar im Vordergrund stehen und die ursprünglichen Züge des
Originalwerkes verblassen. Das so entstandene Werk darf
sowohl veröffentlicht als auch verwertet werden, wie es
§ 24 UrhG vorsieht:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html
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1.2 Zweitnutzung
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Die Vervielfältigung von Büchern, Zeitschriften und Artikeln
erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers. Allerdings
definiert das Urheberrechtsgesetz eine Kopierfreiheit in
bestimmten Grenzen. So erlaubt § 53 UrhG ausdrücklich die
Privatkopie zum eigenen Gebrauch.
Im wissenschaftliche Bereich waren bisher die sogenannten
Schrankenregelungen, welche eine genehmigungsfreie Nutzung
unter bestimmten Bedingungen erlauben, im §§ 52a, 52b UrhG
zusammengefasst.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Gesetz zur
Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse
der Wissensgesellschaft (UrhWissG) fallen diese u. a.
vollständig weg. Die neuen Regeln des Urheberrechts für
Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
finden sich nun in den §§ 60a – 60h UrhG. Grundsätzlich
ändert sich nichts daran, dass in Forschung und Lehre eine
Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne
Zustimmung des Urhebers oder anderer Rechteinhaber unter
bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Durch die Reform
sollen diese Ausnahmen möglichst konkret geregelt werden und
soweit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe verzichtet
werden. Zudem werden die Nutzungsbefugnisse ausgeweitet - sofern
gesetzlich möglich und fachlich geboten. Neu ist auch eine
Regelung zum "Text und Data Mining".
Bis zu 15% (statt bisher 12%) eines umfangreichen Werkes
dürfen zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen und
Hochschulen öffentlich zugänglich gemacht werden. Einzelne
Beiträge aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen
Zeitschriften bzw. sonstige Werke geringen Umfanges dürfen
wie bisher vollständig genutzt werden. Der Nutzerkreis wurde
zudem erweitert.
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60a.html
Hier gab es aber auch zugleich eine Einschränkung. Presseartikel
aus Zeitungen und Publikumszeitschriften dürfen nicht mehr
vollständig zugänglich gemacht werden. Hier greift jetzt
die 15%-Regelung.
Weitere Information erhalten sie u. a. hier:
https://irights.info/artikel/urhwissg-tritt-in-kraft/28994
http://www.hoou.de/p/wp-content/uploads/2018/03/hoouhaw-infoblatt_urhwissg.pdf
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1.3 Vergütung von Zweitnutzungen durch Verwertungsgesellschaften
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Auch bei genehmigungsfreien Nutzungen entsteht ein Anspruch
des Urhebers auf eine angemessene Vergütung, welche durch
eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.
Wie im Newsletter von Januar erläutert, wird dazu eine
Abgabe von den Herstellern sowie eine Zusatzgebühr von den
Betreibern von Fotokopier- und Vervielfältigungsgeräten
erhoben. Auch PCs, Drucker, Multifunktionsgeräte und
Speicherkarten sind für die Hersteller abgabenpflichtig. Die
Gebühren werden treuhänderisch von Wahrnehmungsgesellschaften
wie der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) eingezogen und
an die Autoren und Verlage ausgeschüttet. Bei treuhänderischen
Wahrnehmungsgesellschaften räumt der Urheber der Gesellschaft
kein "Nutzungsrecht" wie etwa bei einem Verlagsvertrag ein,
sondern nimmt nur eine treuhänderische Übertragung zur
Wahrnehmung vor.
Im letzten Jahr erhielten die teilnehmenden Autoren
wissenschaftlicher Publikationen von der VG WORT eine
einmalige Vergütung von pauschal 1.800,- Euro.
Detaillierte Informationen zur Vergütung von Zweitnutzungen
finden Sie in unserem Newsletter "Meldeschluss für die
WG Wort-Vergütung" (SVN 2019/10):
http://www.shaker.de/Newsletter-Archiv
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1.4 Zeitliche Grenze des Urheberrechts
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In Deutschland läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
die urheberrechtliche Regelschutzfrist aus. Somit ist
das Werk für die gesamte Lebenszeit des Urhebers und
noch 70 Jahre darüber hinaus geschützt.
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2. Ihre Veröffentlichung
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Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
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wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet, unter
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Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
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3. Vertrieb und Marketing
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Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
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4. Partnerprogramm
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Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
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5. Neuerscheinungsinformation
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Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
Katalogseiten
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6. Ihre Meinung
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Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:info@shaker.de.
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7. Verteiler Newsletter
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Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
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und Forschung.
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siehe auch Punkt 7: Verteiler Newsletter
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