SVN 2020/05 – Das Urheberrecht, Teil 1 =================================================
Shaker Verlag
2020/05 - #000000#
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Sehr geehrte Autorin,
sehr geehrter Autor,
was es alles beim Thema Urheberrecht zu beachten gilt
und wie die bestehende Situation in Deutschland ist,
soll heute in diesem Newsletter geklärt werden. Zudem
erläutern wir auch vertragsrechtliches zwischen Autor
und Verlag.
Im nächsten Newsletter werden wir Ihnen die Grenzen
des Urheberrechts aufzeigen.
Letztes Jahr haben wir auf die stark umstrittene
Urheberrechtsreform hingewiesen. Aktuell heißt es vom
Europäischen Gerichtshof, dass Provider wie Google,
Facebook, Amazon etc. nicht für hochgeladene Inhalte
von Nutzern haftbar gemacht werden können.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wie-der-europaeische-gerichtshof-das-urheberrecht-verhoehnt-16865332.html
https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/12222-eugj-ip-adresse-youtube.html
https://www.zeit.de/digital/2020-07/youtube-eugh-gutachten-urheberrechtsverstoss-haftung
Mit freundlichen Grüßen
Shaker Verlag, Düren
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1. Das Urheberrechtsgesetz
1.1 Entstehung und Kennzeichnung des Urheberrechts
1.2 Die Rechte des Urhebers im Detail
2. Das Verlagsrecht und der Verlagsvertrag
3. Ihre Veröffentlichung
4. Vertrieb und Marketing
5. Partnerprogramm
6. Neuerscheinungsinformation
7. Ihre Meinung
8. Verteiler Newsletter
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1. Urheberrechtsgesetz
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Das Urheberrecht sichert dem Urheber alle
Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. Somit
schützt es ihn als geistigen Schöpfer eines Werkes der
Literatur, Wissenschaft und Kunst. Jedwede Nutzung des Werkes
ohne die Zustimmung des Urhebers oder eine gesetzliche
Genehmigung ist damit unzulässig. Ausnahmen und Grenzen
hiervon siehe Abschnitt 3. Zudem dient das Urheberrecht
nach deutschem Gesetz der Sicherstellung einer angemessenen
Vergütung für die Nutzung des Werkes.
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1.1. Entstehung und Kennzeichnung des Urheberrechts
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Eine Registrierung oder Ähnliches ist in Deutschland nicht
notwendig, das Urheberrecht entsteht automatisch mit der
Schaffung eines schützenswerten Werkes. Als schützenswert
gilt z. B. ein Werk der Literatur, wenn ein schöpferisches
Eigenpotential erkennbar ist. Einfache Texte ohne
Originalität sind hingegen nicht schützenswert.
Durch die automatische Entstehung des Urheberrechts ist
eine Kennzeichnung z. B. durch den bekannten Hinweis
"Copyright", das zugehörige Symbol © oder "Alle Rechte
vorbehalten" zur Wahrung der Urheberrechte erst einmal
gar nicht notwendig. Sinnvoll kann es jedoch schon sein.
Durch die Verwendung eines solchen Hinweises greift die
Urheberrechtsvermutung nach § 10 UrhG, wonach der
bezeichnete Urheber bis zum Beweis des Gegenteils als
Urheber angesehen wird. Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__10.html
Bei einer Urheberrechtsverletzung kann so z. B. auch
Unwissen als Rechtfertigung für die Anfertigung der
unerlaubten Kopie nicht geltend gemacht werden.
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1.2 Die Rechte des Urhebers im Detail
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Grundsätzlich hat der Urheber das Recht, über sein Werk in
jeder Art und Weise zu verfügen. Mit dem Recht auf Anerkennung
einer Urheberschaft genießt der Autor den Schutz vor der
Entstellung seines Werks; d. h. niemand darf das Werk ohne
die Zustimmung des Urhebers verändern. Ob und wie sein Werk
veröffentlicht wird, liegt in seiner Entscheidungsgewalt.
Haben mehrere Autoren ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne
dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind
sie Miturheber eines Werkes.
Neben diesen sog. Urheberpersönlichkeitsrechten verfügt der
Autor auch über die Verwertungsrechte an seinem Werk, die
insbesondere das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung
und zur Verbreitung umfassen. Dieses Recht zur
Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht auch
Miturhebern zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung
der Miturheber zulässig.
Neben den ideellen sollen auch die materiellen Interessen des
Urhebers gewahrt werden. Auch wenn er seine Urheberpersönlichkeitsrechte
nicht übertragen kann, ist es möglich seine Verwertungsrechte
anderen zur Nutzung zu übertragen. So kann er z. B. einen
Verleger damit beauftragen, sein Manuskript zu vervielfältigen
und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Man bezeichnet
daher das Vervielfältigungs- und das Verbreitungsrecht
gemeinsam als Verlagsrecht.
Nähere Informationen zum Thema Urheberrecht finden Sie auf der
vom Bundesministerium der Justiz betriebenen Internetseite:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/.
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2. Das Verlagsrecht und der Verlagsvertrag
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Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 (VerlG) ist das
ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst
(bspw. Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Weitere Rechte des Autors sind das Recht zum Vortrag, das
Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger
und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen. Diese Rechte
werden in Verlagsverträgen auch Nebenrechte genannt.
Die wirtschaftliche Verwertung des Urheberrechts kann vom
Autor an Dritte, z. B. an Verlage oder Medienunternehmen,
übertragen werden. Dies geschieht im Regelfall durch den
Abschluss eines Verlagsvertrags. Mit dem Verlagsvertrag erwirbt
der Verleger vom Autor nur das Verlagsrecht (meist inkl. der
Nebenrechte). Alle anderen Bestandteile des Urheberrechts sind
davon nicht betroffen; die Urheberpersönlichkeitsrechte
verbleiben weiter beim Autor.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Verlag, das Werk zu verbreiten
und dem Autor ggf. ein vereinbartes Honorar zu entrichten. Das
Honorar wird dann in der Regel in Abhängigkeit vom Ladenpreis
und den tatsächlich verkauften Exemplaren berechnet. Für den
Fall, dass eine Auflage vergriffen ist und der Verlag innerhalb
einer angemessenen Frist nicht bereit ist, eine neue Auflage
herzustellen, kann dem Verfasser das Recht eingeräumt werden,
mit einem anderen Verlag einen neuen Vertrag über dasselbe Werk
abzuschließen. Durch den Verlagsvertrag entsteht ein
Dauerschuldverhältnis zwischen dem Verleger und dem Urheber.
Dieses kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Der Verlagsvertrag ist vom Herausgebervertrag abzugrenzen. Der
Herausgebervertrag ist eine Vereinbarung, welche die
Herausgeberpflichten, insbesondere die Sammlung und Auswahl
von Beiträgen und organisatorische Vorbereitung der
Veröffentlichung, beinhaltet.
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3. Ihre Veröffentlichung
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Wir realisieren Ihre Fach- oder Lehrbücher sowie
Dissertationen, Habilitationsschriften,
Tagungsbände und Skripte als herkömmliche
Buch-, als E-Book- und als Online-Veröffentlichung
und bieten zusätzlich Veröffentlichungen auf CD und DVD an.
Informieren Sie sich über unser Publikationskonzept, das
wissenschaftlichen Autoren viele Vorteile bietet, unter
http://www.shaker.de/info/.
Für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation bieten wir
Ihnen drei verschiedene Publikationsvarianten an.
Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit als Buchpublikation,
ist sie über den nationalen sowie internationalen Buchhandel
lieferbar. Alternativ bieten wir Ihnen an, die Pflichtexemplare
in unserem hauseigenen Printcenter zu drucken und anschließend
zu versenden. Als weitere Publikationsvariante haben Sie die
Möglichkeit, die Dissertation in elektronischer Form der
Hochschulbibliothek zur Verfügung zu stellen und die
gewünschte Anzahl der Pflichtexemplare drucken zu lassen.
Zusätzlich kann die Dissertation als Onlinedokument in
unserem Bookshop angeboten werden. Weitere Informationen
finden Sie unter
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Unter dem Link
http://www.shaker.de/info/ finden Sie viele
Hinweise zum Layout und zur Formatierung. Hier befindet sich
auch eine genaue Anleitung zur Umwandlung Ihres Manuskripts
in eine PostScript-Datei.
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Wenn Sie unabhängig von Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
Interesse an der Veröffentlichung eines Sachbuchs, eines
Ratgebers oder von Belletristik haben, können Sie dies über
unseren Partnerverlag Shaker Media realisieren.
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über das innovative Verlagskonzept.
Im Zusammenhang mit einer Publikation bieten wir unseren
Autoren außerdem optional Lektorat und Buchsatz, Übersetzung
ins Englische sowie ein individuelles Bewerbungscoaching
an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer
Homepage
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4. Vertrieb und Marketing
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Vertrieb und Werbung auf nationaler und internationaler Ebene
stimmen wir mit Ihnen speziell auf Ihren Titel ab. Beispiele
sind der Direktversand von individuell erstelltem Prospektmaterial
an Wirtschaft und Forschung sowie die Bewerbung in unseren
regelmäßig erscheinenden Newslettern. Alle Titel sind in
unserem Online-Katalog
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und weltweit über Amazon und andere Online-Händler bestellbar.
Neuigkeiten zu Ihrem Werk, zu Ihrer Autorentätigkeit oder Ihrer
wissenschaftlichen Aktivität sowie interessante Blog-Einträge
werden über unsere Facebookseite www.facebook.com/shakerverlag
geteilt. Schicken Sie die Inhalte, den Link oder die Fotos
einfach an mailto:info@shaker.de.
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5. Partnerprogramm
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Werden Sie Partner des Shaker Verlags und profitieren
Sie von unseren attraktiven Honoraren für Ihre
persönlichen Empfehlungen!
Sprechen Sie per E-Mail gezielt Buchempfehlungen an
ausgewählte Interessenten aus oder bewerben Sie auf
Ihrer Homepage einzelne Titel aus unserem Gesamtprogramm.
Wenn Sie Autorenkollegen kennen, denen Sie eine
Zusammenarbeit mit uns empfehlen möchten, informieren
Sie diese per E-Mail oder durch einen Banner auf Ihrer
Homepage über unsere Publikationsbedingungen.
Unter
http://www.shaker.de/account können Sie sich
anmelden und Sie finden eine Übersicht über die vielfältigen
Kooperations- und Vergütungsmöglichkeiten.
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6. Neuerscheinungsinformation
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Bei uns sind bislang mehr als 25.000 wissenschaftliche
Publikationen namhafter Herausgeber und Autoren einer
Vielzahl renommierter Forschungseinrichtungen erschienen.
Einen Überblick hierüber erhalten Sie auf unseren
Katalogseiten
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Nutzen Sie unseren Neuerscheinungsservice. Wir
informieren Sie monatlich per E-Mail über unsere
Neuerscheinungen Ihres Fachgebiets. Bitte nennen
Sie uns die für Sie interessanten Themengebiete unter
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oder per E-Mail an mailto:info@shaker.de.
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7. Ihre Meinung
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Teilen Sie uns Ihre Meinung zu unserem Newsletter mit.
Sind die Themen für Sie interessant? Werden die Inhalte zu
ausführlich oder zu kurz dargestellt? Haben Sie spezielle
Themenwünsche oder Vorschläge, was wir genauer darstellen
sollen?
Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Lob und Kritik unter
mailto:info@shaker.de.
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8. Verteiler Newsletter
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Unser Newsletter erscheint monatlich und behandelt
Themen für Autoren und Herausgeber aus Wissenschaft
und Forschung.
Falls Sie sich nicht angesprochen fühlen und die
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siehe auch Punkt 8: Verteiler Newsletter
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