Markus RotterDas Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekG)Eine unilaterale Maßnahme eingebettet in den globalen Gesamtkontext der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des "schädlichen" Steuerwettbewerbs | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ISBN: | 978-3-8440-1448-8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reihe: | Rechtswissenschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlagwörter: | Steuerrecht; Steuerhinterziehung; Steuerwettbewerb; tax fraud; tax evasion; Amtshilferichtlinie; DBA; Steueroase; Asien; Singapur; tax regime; DBA; Informationsaustausch; Art. 26 OECD; Musterabkommen; unilaterale Maßnahmen; bilaterale Maßnahmen; Schweiz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Publikationsart: | Dissertation | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sprache: | Deutsch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seiten: | 384 Seiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abbildungen: | 8 Abbildungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gewicht: | 576 g | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Format: | 21 x 14,8 cm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bindung: | Paperback | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Preis: | 49,80 € | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erscheinungsdatum: | Dezember 2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zusammenfassung: | Die Steuerhinterziehung ist zwar keine neuzeitliche Erscheinungsform, jedoch haben sich die Methodik und die Dimension wesentlich entwickelt. Mittlerweile kann die Steuerhinterziehung als globales Phänomen bezeichnet werden. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden wird auf einen dreistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Auf politischer Ebene wird die Steuerhinterziehung seit knapp 5 Jahren in Deutschland nachhaltig und strategisch bekämpft. Neben temporär durchgeführten Amnestien und der Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige, stand unter anderem mehrfach der Ankauf von Bankdaten auf der Agenda. Die Thematik der Steuerhinterziehung ist in den vergangenen Jahren intensiv in das Bewusstsein der Bevölkerung gerufen worden. Es konnten Steuerhinterziehungsskandale nahezu auf allen Kontinenten registriert werden, die regelmäßig dazu führten, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerechtigkeit des nationalen Steuersystems und die Gleichmäßigkeit im Vollzug der Steuergesetze erheblich erschüttert wurde. Die Bundesrepublik blieb ebenfalls nicht von Steuerhinterziehungsskandalen verschont, wofür auch die medienwirksame inszenierte „Liechtenstein bzw. Zumwinkel-Affäre“ sorgte. Sie war zugleich wesentlicher Anstoß für das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (SteuerHBekG). Das Ausmaß und die Umstände der Steuerhinterziehung zeigten hier nur beispielhaft die Schwächen der nationalen Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden im Rahmen eines geordneten Besteuerungsverfahrens mit internationalen Berührungspunkten. Das wesentliche Grundproblem besteht im Zusammenspiel von Deklaration und (territorial beschränkter) Verifikation. Durch das SteuerHBekG sollen die internationalen Bemühungen auf dem Gebiet der Steuerhinterziehung und des „schädlichen“ Steuerwettbewerbs unilateral implementiert und durchgesetzt werden. Mit dem SteuerHBekG verfolgt der Steuergesetzgeber daher einerseits das Ziel, die Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung der Finanzbehörde zu verbessern. Anderseits soll ein Anreizsystem implementiert werden, durch welches Staaten oder Gebiete zur Anwendung der OECD-Standards zu Transparenz und effektiven Informationsaustausch veranlasst werden. |