Insolvenzverwalter erhalten mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsgewalt über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen, das - insbesondere bei Unternehmensinsolvenzen - regelmäßig Geldbestände in Millionenhöhe umfasst. Bei der Ausübung ihres Amtes haben sie ordentlich und gewissenhaft dafür Sorge zu tragen, die Insolvenzmasse für eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu verwerten. In den vergangenen Jahren sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Insolvenzverwalter durch Veruntreuung und andere Straftaten große Schäden verursacht haben. Vor diesem Hintergrund wird die Kontrolle von Insolvenzverwaltern untersucht, wobei insbesondere auf die Überwachung durch Insolvenzgericht und Gläubigerausschuss sowie die Haftung der Beteiligten für Fehlverhalten des Insolvenzverwalters eingegangen wird.