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Joachim Schäfer

Otto Gönnenwein

16. Mai 1896 – 9. Januar 1963, Verwaltungsmann – Politiker – Rechtsgelehrter

VorderseiteRückseite
 
ISBN:978-3-8440-2344-2
Reihe:Rechtswissenschaft
Schlagwörter:Otto Gönnenwein
Publikationsart:Dissertation
Sprache:Deutsch
Seiten:488 Seiten
Abbildungen:1 Abbildung
Gewicht:734 g
Format:21 x 14,8 cm
Bindung:Gebundene Ausgabe
Preis:49,80 € / 62,25 SFr
Erscheinungsdatum:Februar 2014
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ZusammenfassungDas Buch verfolgt die vom Kaiserreich bis in die junge Bundesrepublik verlaufenden Lebensstationen von Prof. Dr. phil. Dr. iur. Otto Gönnenwein. Es beschreibt ihn als Verwaltungsbeamten, Bürgermeister und Politiker und würdigt sein wissenschaftliches Werk auf den Gebieten der Rechtsgeschichte und des Gemeinderechts.
Nach der Reifeprüfung 1914 am Karlsgymnasium Heilbronn, heute Theodor-Heuss-Gymnasium, studiert er in Tübingen und Heidelberg vorwiegend Rechtswissenschaft, promoviert Gönnenwein 1917 in Heidelberg zum Dr. phil. 1921 tritt er in die württembergische Kommunalverwaltung ein, ist zuletzt stellvertretender Landrat. 1930 wird er, gefördert von Theodor Heuss und mit der Unterstützung der DDP und anderer bürgerlicher Parteien zum Oberbürgermeister von Schwenningen gewählt. Das Amt hat er trotz vielfacher Anfeindungen der NSDAP bis 1948 inne. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg schafft er mit seiner 1939 erscheinenden Habilitationsschrift Das Stapel- und Niederlagsrecht und 1940 mit seiner Tübinger Promotion zum Dr. iur. mit einer Arbeit über Die Freiheit der Flussschifffahrt. Trotz nachdrücklicher Befürwortung Fakultät verhindert die NSDAP eine Habilitation, so dass ihm die venia legendi für Rechtsgeschichte und öffentliches Recht erst 1946 erteilt wird. Mehrere zur Rechtsgeschichte verfasste Schriften werden erst nach 1945 veröffentlicht. Seine Stellung gegenüber dem nationalsozialistischen Staat und seine erfolglosen Bemühungen um Zulassung zur Habilitation werden ausführlich dargestellt. Nach dem Krieg tritt er als Rechtshistoriker hervor mit der wissenschaftlichen Leitung des Deutschen Rechtswörterbuchs (ab 1950) und mit einer posthum erscheinenden Arbeit Zur Geschichte des Weinbaurechts. Zu dieser Zeit beginnt auch eine fruchtbare schriftstellerische Tätigkeit auf dem Gebiet des Gemeinderechts, die 1963 mit seinem umfassenden Lehrbuch des Gemeinderechts abschließt. Seine wissenschaftliche Befassung mit dem Gemeinderecht ist durch seine praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet inspiriert; als Politiker wie als Rechtsgelehrter tritt er nachdrücklich für eine lebendige kommunale Selbstverwaltung ein; die bestimmende Mitwirkung des Abgeordneten Gönnenwein an den die Gemeindeverfassung betreffenden Artikeln der Landesverfassung, der Gemeindeordnung, der Kreisordnung und dem Landesverwaltungsgesetz wird von wissenschaftlicher Durchdringung dieser Rechtsgebiete befruchtet. Im Rahmen eines eigenen Kapitels Gemeinderecht in Praxis und Wissenschaft wird dies ausführlich dargestellt. Breiten Raum nimmt auch die Schilderung seiner Bemühungen um einen starken Süd-West-Staat und um dessen dezentrale, der kommunalen Selbstverwaltung einen eigenständigen Platz einräumende, Verwaltungsorganisation ein. Einem breiteren Publikum bekannt wird sein Gönnenwein-Plan, mit dem er für eine die früheren Länder Baden und Württemberg übergreifende Einteilung des Landes in drei Regierungsbezirke eintritt.

Das Buch wird abgerundet durch eine Zeittafel und ein Verzeichnis der Schriften, der (überwiegend unveröffentlichten) Vorträge und Rechtsgutachten Gönnenweins.